Urteil des OLG Oldenburg 8 U 246/06 vom 01.03.2007 zur Wertminderung bei einer Laufleistung von 195.648 km.

Bei einem marktgängigen Fahrzeug mit einem Alter von 3 ½ Jahren und einer Laufleistung von 195.648 km besteht ein Anspruch auf merkantile Wertminderung, wenn es sich um einen offenbarungspflichtigen Unfallschaden handelt. Eine starre Grenze von 100.000 km ist nicht mehr zeitgemäß. Die Höhe der merkantilen Wertminderung ergibt sich aus dem Sachverständigengutachten.   Aus den Gründen: … Urteil des OLG Oldenburg 8 U 246/06 vom 01.03.2007 zur Wertminderung bei einer Laufleistung von 195.648 km. weiterlesen